KinderspurStand: 18.08.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Kinderspur angebotenen Leistungen:
Eltern-Kind-Yoga
Kinderglücksgruppe
Kinderheilcoaching
Je nach gebuchtem Angebot gelten neben den allgemeinen Regelungen die jeweils passenden ergänzenden Bestimmungen in Abschnitt 6 dieser AGB.
Für Angebote in Kindertagesstätten, Schulen oder anderen Einrichtungen, die auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung mit der jeweiligen Einrichtung stattfinden, gelten diese AGB nicht automatisch.
Die Anmeldung zu einem Angebot erfolgt über das Buchungssystem, per E-Mail oder in einer individuell vereinbarten Form.
Mit der Buchung wird ein verbindlicher Platz bzw. Termin reserviert.
Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch Kinderspur zustande.
Bei der Anmeldung sind die erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
Bei minderjährigen Teilnehmenden erfolgt die Anmeldung durch eine erziehungsberechtigte Person.
Die Angebote von Kinderspur dienen der persönlichen Entwicklung, Bewegung, Entspannung, Wahrnehmung und Begleitung von Kindern und Familien.
Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich freiwillig und eigenverantwortlich.
Die angebotenen Übungen, Methoden und Impulse werden altersgerecht und mit Blick auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder gestaltet.
Jedes Kind darf seine eigenen Grenzen wahrnehmen und respektieren. Es besteht kein Zwang, einzelne Übungen oder Angebote mitzumachen.
Die erwachsenen Teilnehmenden bzw. Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, gesundheitliche Besonderheiten oder relevante Einschränkungen vor Beginn des Angebots mitzuteilen.
Bei akuten Erkrankungen sollte nicht am Angebot teilgenommen werden.
Die Teilnahme an den Angeboten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Verantwortung.
Kinderspur haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Ebenso bleibt die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden unberührt.
Für sonstige Schäden haftet Kinderspur bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände, insbesondere Kleidung, Wertgegenstände oder Spielzeug, wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Schäden an Räumlichkeiten oder Gegenständen, die durch Teilnehmende oder deren Begleitpersonen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Vereinbarte Einzeltermine sind verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist Kinderspur möglichst frühzeitig zu informieren - siehe Stornobedingungen.
Bei nicht rechtzeitig abgesagten Einzelterminen kann die vereinbarte Vergütung berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig und bei der Buchung entsprechend vereinbart wurde - siehe Stornobedingungen.
Bei Kursangeboten besteht bei Nichtteilnahme an einzelnen Terminen grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr - siehe Stornobedingungen.
Muss ein Termin durch Kinderspur, beispielsweise aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt, abgesagt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, wird die für diesen Termin bereits gezahlte Vergütung entsprechend erstattet bzw. nicht berechnet.
Das Eltern-Kind-Yoga ist ein gemeinsames Angebot für eine erwachsene Begleitperson und ein Kind.
Die erwachsene Begleitperson nimmt gemeinsam mit dem Kind am Kurs teil und trägt während der gesamten Kurszeit die Verantwortung und Aufsicht für das Kind, soweit die konkrete Organisation des Kurses nichts Abweichendes vorsieht.
Die Übungen dienen insbesondere der gemeinsamen Bewegung, Körperwahrnehmung, Entspannung und Stärkung der Verbindung zwischen erwachsener Begleitperson und Kind.
Die Teilnahme an den Übungen erfolgt freiwillig.
Die erwachsene Begleitperson achtet auf die körperlichen und emotionalen Grenzen des Kindes und entscheidet gemeinsam mit dem Kind, welche Übungen durchgeführt werden.
Die Kinderglücksgruppe ist ein Gruppenangebot für Kinder.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem Selbstwahrnehmung, Selbstvertrauen, eigene Stärken, Gefühle, Achtsamkeit, Entspannung und die Entwicklung eines positiven Körper- und Selbstbildes.
Die Inhalte werden spielerisch und altersgerecht vermittelt.
Die Teilnahme an einzelnen Übungen und Aktivitäten erfolgt freiwillig.
Die Kinderglücksgruppe ist kein therapeutisches Angebot und ersetzt keine medizinische, psychotherapeutische oder sonstige fachmedizinische Behandlung.
Das Kinderheilcoaching ist eine individuelle, pädagogisch orientierte und begleitende Unterstützung für Kinder und ihre Familien.
Ziel ist es, Kinder und Eltern dabei zu unterstützen, eigene Ressourcen, Stärken, Bedürfnisse und mögliche neue Perspektiven zu entdecken.
Kinderheilcoaching ist keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung.
Es werden keine medizinischen oder psychotherapeutischen Diagnosen gestellt.
Kinderheilcoaching ersetzt keine ärztliche, psychotherapeutische oder sonstige notwendige fachliche Behandlung.
Bestehende medizinische oder therapeutische Maßnahmen sollen nicht eigenständig aufgrund des Coachings beendet oder verändert werden.
Es werden keine Heilversprechen abgegeben.
Die im Coaching eingesetzten Methoden und Impulse stellen keine Garantie für einen bestimmten Erfolg oder eine bestimmte Entwicklung dar.
Die Verantwortung für gesundheitliche und erzieherische Entscheidungen verbleibt bei den Erziehungsberechtigten.
Persönliche Informationen, die im Rahmen der Begleitung mitgeteilt werden, werden vertraulich behandelt.
Informationen über ein Kind werden grundsätzlich nicht ohne entsprechende Einwilligung an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.
Bei minderjährigen Kindern bleiben die Erziehungsberechtigten grundsätzlich Ansprechpartner für die organisatorischen und vertraglichen Belange.
Kinderspur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Bearbeitung von Buchungen, zur Durchführung der gebuchten Angebote, zur Kommunikation und zur Abrechnung.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung von Kinderspur zu entnehmen.
Gesonderte Einwilligungen, beispielsweise für Foto- und Videoaufnahmen, werden nicht durch diese AGB ersetzt.
Die jeweils gültige Vergütung wird bei der Buchung bzw. vor Beginn des Angebots angegeben.
Die Zahlung erfolgt über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsarten bzw. nach individueller Vereinbarung.
Bei Einzelterminen und Kursangeboten gelten die jeweils bei der Buchung angegebenen Zahlungsfristen.
Kurskarten und Mehrfachkarten können nur innerhalb der jeweils angegebenen Gültigkeitsdauer genutzt werden.
Eine Barauszahlung oder Übertragung nicht genutzter Einheiten erfolgt grundsätzlich nicht, sofern bei der jeweiligen Buchung nichts anderes vereinbart wurde und keine gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
Kinderspur kann aus organisatorischen Gründen notwendige Änderungen an Kurszeiten, Kursorten oder Abläufen vornehmen.
Wesentliche Änderungen werden den betroffenen Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 26.08.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme von Kindern an den von Kinderspur angebotenen Kinderyogaeinheiten in Kindertagesstätten und vergleichbaren Einrichtungen.
Das Angebot umfasst altersgerechte Yoga-, Bewegungs-, Entspannungs- und Wahrnehmungsübungen.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zum Kinderyoga erfolgt ausschließlich über das von Kinderspur bereitgestellte Buchungssystem.
Mit Abschluss der Buchung wird der Platz für das Kind verbindlich reserviert. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande.
Bei minderjährigen Teilnehmenden erfolgt die Buchung durch eine erziehungsberechtigte Person.
Die für den jeweiligen Kurs geltenden Informationen, insbesondere Kurszeit, Kursort, Kursgebühr und Zahlungsbedingungen, werden im Buchungssystem vor Abschluss der Buchung angezeigt.
3. Aufsichtspflicht
Während der vereinbarten Kinderyogaeinheit übernimmt die Kinderyogalehrerin von Kinderspur die alleinige Aufsichtspflicht über die teilnehmenden Kinder.
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der vereinbarten Übergabe des Kindes an die Kinderyogalehrerin und endet mit der Übergabe des Kindes nach Beendigung der Yogaeinheit an die hierfür vereinbarte Person bzw. pädagogische Fachkraft der Kindertagesstätte.
Außerhalb dieser vereinbarten Zeiten besteht keine Aufsichtspflicht durch Kinderspur.
Die Kinderyogalehrerin gestaltet die Yogaeinheit entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand der teilnehmenden Kinder und trifft im Rahmen der Aufsichtspflicht angemessene Maßnahmen zur Sicherheit der Gruppe.
4. Gesundheitliche Voraussetzungen
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, Kinderspur vor Beginn der Teilnahme über gesundheitliche Besonderheiten, Allergien, körperliche Einschränkungen oder sonstige Umstände zu informieren, die für die Teilnahme am Kinderyoga relevant sein können.
Bei akuten Erkrankungen oder Fieber soll das Kind nicht am Kinderyoga teilnehmen.
Die Kinderyogalehrerin ist berechtigt, ein Kind von einzelnen Übungen oder bei Bedarf von der gesamten Einheit auszuschließen, wenn dies aus ihrer Sicht aufgrund des körperlichen oder emotionalen Zustands des Kindes erforderlich ist.
5. Verhalten und Sicherheit
Kinderspur legt Wert auf einen achtsamen, wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander.
Die Kinder werden entsprechend ihrem Alter dazu angeleitet, ihre eigenen Grenzen sowie die Grenzen anderer Kinder zu respektieren.
Den sicherheitsbezogenen Anweisungen der Kinderyogalehrerin ist Folge zu leisten.
Sollte ein Kind sich oder andere wiederholt erheblich gefährden und eine sichere Durchführung der Einheit dadurch nicht mehr möglich sein, kann die Kinderyogalehrerin die Teilnahme für diesen Termin beenden und das Kind der vereinbarten Betreuungsperson übergeben.
6. Haftung
Kinderspur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese auf einer Pflichtverletzung von Kinderspur, einer gesetzlichen Vertreterin oder einer Erfüllungsgehilfin beruhen.
Für sonstige Schäden haftet Kinderspur unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kinderspur nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Eine Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten der teilnehmenden Kinder oder durch sonstige Umstände aus dem Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten entstehen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung der Kindertagesstätte bzw. des Trägers für deren eigenen Verantwortungsbereich, insbesondere für den Zustand der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Einrichtungen, bleibt unberührt.
7. Schäden an Räumlichkeiten und Gegenständen
Die Kinder werden zu einem achtsamen Umgang mit den Räumlichkeiten, Materialien und Gegenständen der Kindertagesstätte angeleitet.
Für Schäden, die ein Kind vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
Kinderspur übernimmt keine Haftung für Schäden an persönlichen Gegenständen der Kinder, soweit gesetzlich zulässig.
8. Notfälle
Für den Fall eines Unfalls oder einer akuten gesundheitlichen Situation ist die Kinderyogalehrerin berechtigt und verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Kindes einzuleiten.
Hierzu kann insbesondere gehören:
- Erste-Hilfe-Maßnahmen,
- Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten
- Kontaktaufnahme mit der Kindertagesstätte,
- Verständigung des Rettungsdienstes, wenn dies aufgrund der Situation erforderlich erscheint.
9. Ausfall einer Kinderyogaeinheit
Kann eine Yogaeinheit aufgrund von Krankheit der Kinderyogalehrerin oder aus anderen wichtigen Gründen nicht stattfinden, werden die Erziehungsberechtigten bzw. die Kindertagesstätte möglichst frühzeitig informiert.
Ausgefallene Kurse werden nicht nachgeholt.
Die jeweils gültige Kursgebühr wird im Buchungssystem vor Abschluss der Buchung angegeben.
Die Zahlung erfolgt über die im Buchungssystem angebotene Zahlungsart.
Nach der Buchung bzw. entsprechend dem vorgesehenen Abrechnungsablauf wird eine Rechnung für die gebuchte Leistung erstellt.
Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Es werden nur Kurse abgerechnet an denen das jeweilige Kind teilgenommen hat.
11. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen der Kinder werden nur erstellt und verwendet, wenn hierfür eine gesonderte Einwilligung der hierzu berechtigten Personen vorliegt.
Die Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Kinderyoga.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Kinderspur.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
KINDERSPUR
Nadine Pöthe
Fredrich-Engels-Str. 25 15711 Königs Wusterhausen
hallo@kinderspur.de
0172/ 98 95 976
Version 2, Stand 26.08.2026